Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Schornsteinfegermeister

Michael Stueven

Warum ein Energieausweis

Ihr Ausweis bitte!

 

Die neue Energie-Einsparverordnung gibt vor, dass ab 2008 bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden grundsätzlich vom Gebäudeeigentümer ein Energiepass vorgelegt werden muss. Die Einführung der Energieausweise erfolgt stufenweise.

Wer demnächst ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet,  der  kann vom Hausbesitzer die

Vorlage eines Gebäude-Energieausweises

 verlangen.
Hier ist dann u.a. abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden.

 


 

Warum ein Energieausweis?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten, der Energiebedarf meist eine unbekannte Größe!


 

Welche Informationen enthält der
Energieausweis ?

 

1. Gesamtbewertung

Grafische Darstellung des gesamten Energiebedarfs eines Gebäudes.

 

2. Gebäude-Identifizierung

Allgemeine Gebäudedaten.

 

3. Äußere Gebäude-Indikation

Dämmstandards, Luftdichtheit, Anlagentechnik, rgenerative Energien, Heizungsanlage, Rohrleitungen, Pumpen, Thermostatventile.

 

4. Energiebedarf

Der Energiebedarf informiert über die zu erwartenden Kosten, die für die Wärmeversorgung eines Gebäudes aufgewendet werden müssen.

 

5. Emissionswerte

Im Energiepass werden die Schadstoff -Emissionen angegeben, die als Maßstab der Umweltbelastung gelten.

 

6. Modernisierungs-Tipps

Hier finden Sie Informationen wie Sie Ihren
Energiebedarf und somit die CO2-Emissionen verringern können, dadurch Betriebskosten senken und den Werterhalt bzw. die Wertsteigerung der Immobilie verwirklichen können.

 

 

Sie erhalten einen Energieausweis, der zehn Jahre gültig ist!
 
 
Wer benötigt wann welchen Energieausweis?
 
Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern, in Abhängigkeit des Baujahres, ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen peiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.
 
Welche Wohngebäude benötigen einen Bedarfsausweis?
Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist. (Gilt nicht, wenn die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 bereits eingehalten werden).
Ein Verbrauchsausweis ist noch möglich bis zum 01.10.2008.
 
Für alle anderen Gebäude reicht ein Verbrauchsausweis.
 
Ab wann wird ein Energieausweis fällig?
Für bestehende Wohngebäude die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden, gilt folgende Regelung:
 
- Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, benötigen einen Energieausweis ab dem 01.07.2008
- Für später errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009


 





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Michael Stüven

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Im Himmelreich 27 a
90584 Allersberg
Tel.: 09176-995715
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